FACHANWALT FÜR

Wohnungseigentumsrecht

Ihr Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Wer Wohnungseigentum hat, sieht sich mit vielen Problemen und Fragestellungen konfrontiert, wobei es keine Rolle spielt, ob das Wohnungseigentum selber bewohnt wird oder vermietet ist.



Schützen Sie sich bei Streitigkeiten mit anderen Wohnungseigentümern

Oft kommt es zur Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern und Nachbarn, oft auch zu Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Streitpunkte sind bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrechte, Gebrauchsregelungen, die Zulässigkeit bestimmte Nutzungen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplan, die Kostentragung für bestimmte Maßnahmen, Sonderumlagen, Zahlungsrückstände einzelne Eigentümer, Instandhaltung und Instandsetzung, Sanierung des Gemeinschaftseigentums, Instandhaltungsrücklage, Streitigkeiten zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern.

Vermeiden Sie Rechtsnachteile durch Fristversäumnisse

In der Regel ist es sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um Rechtsnachteile durch Fristversäumnisse vorzubeugen.
Wenn nachteilige Beschlüsse bevorstehen oder sogar schon gefasst wurden, ist zügiges Handeln erforderlich, da gegen rechtswidrige Beschlüsse nur innerhalb kurzer Fristen gerichtlich vorgegangen werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Altmann steht Ihnen als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht bei allen Problemen als kompetenter und engagierter Ansprechpartner zur Verfügung.