Insolvenzrecht & Schuldenbereinigung

Insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen

Dr. Altmann war mehrere Jahre in einen der größten Insolvenzverwalterkanzleien Deutschlands tätig und berät seit vielen Jahren sowohl Unternehmen in insolvenzrechtlichen Fragestellungen als auch Bürger in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.



Anwaltliche Beratung für Unternehmen in der Krise

Dr. Altmann berät Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in allen Krisensituationen, also vor und während eines Insolvenzverfahrens.


Die Pflichten und Haftungsrisiken eines Geschäftsführers in der wirtschaftlichen Krise sind erheblich. Bei der Verletzung dieser Pflichten drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere bei einem verspätet gestellten Insolvenzantrag besteht ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch, der gegeben falls durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht wird. Dr. Altmann begleitet Sie in dieser kritischen Phase des Unternehmens, unabhängig davon, ob ein Liquiditätsengpass besteht, die Insolvenzreife bereits eingetreten ist, ein Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.


Besonderes Augenmerk dieser Beratung liegt in der  Vermeidung Ihrer persönlichen Inanspruchnahme. Es gilt primär Ihr persönliches Vermögen zu schützen. Es wird daher empfohlen umgehend bei Vorliegen der ersten Krisen Anzeichen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Weiterer Schwerpunkt ist die Abwehr von Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Möglichkeit des Insolvenzverwalters angebliche Anfechtungstatbestände geltend zu machen erheblich gestiegen. Die Insolvenzverwalter machen hiervon rege Gebrauch, in nahezu jeder Unternehmensinsolvenz sind inzwischen Anfechtungstatbestände geltend gemacht. Es ist Dr. Altmann in vielen Verfahren gelungen unberechtigte Anfechtungen und damit Rückzahlungsansprüche abzuwehren.


Es ist dringend angeraten in diesen Fällen einen Spezialisten aufzusuchen, da dies üblicherweise nicht zum Beratungsfeld eines Rechtsanwalts gehört, welcher sich nicht schwerpunktmäßig mit dem Insolvenzrecht beschäftigt.

Anwaltliche Beratung zur Privatinsolvenz für Verbraucher

Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger und der wachsende Schuldenberg stellen für den Betroffenen eine erheblich psychische Belastung dar.


Die Privatinsolvenz mit daran anschließender Schuldenbefreiung ermöglicht verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung. Es ist der Beginn eines finanziellen Neuanfangs.

 

Dr. Altmann bietet eine professionelle Schuldenberatung und eine schnelle und unkomplizierte Hilfe zur Verbraucherinsolvenz oder einem Schuldenvergleich.


Hervorzuheben ist hier das neue Instrument des Insolvenzplans auch für Verbraucher, durch den eine Schuldenbefreiung schon nach 6-9 Monaten erreicht werden kann.