FACHANWALT FÜR

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Für den Normalbürger ist es vielfach nicht möglich, seine steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten steuerlichen Berater zu erfüllen.

 

Dr. Altmann ist Fachanwalt für Steuerrecht und betreut Einzelpersonen ebenso wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.



Anwaltliche Tätigkeit im Steuerrecht

  • Wahl der Unternehmensform
  • Steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf
  • Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlage, Vermögensbildung, Erbschaft und Erbfolge im Hinblick auf die Erbschaftssteuer
    Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen Scheidungsvereinbarung und ihre Auswirkungen auf die Steuer
  • Rechtsbehelfsverfahren und Beschwerdeverfahren vor dem Finanzamt, Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Anwaltliche Tätigkeit im Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten.
Eine professionelle Vertretung durch einen Steuerfachanwalt ist unbedingt geboten.

 

Dr. Altmann vertritt Mandanten im Steuerstrafrecht seit über 15 Jahren. Das Ziel ist auf die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit ein Steuerstrafverfahren bereits läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlung und Steuerstrafverfahrens überhaupt.

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht es Probleme bereits im Frühstadium eines Steuerstrafverfahrens zu vermeiden.
  • Die Steuerfahndung ist  der dramatische Einstieg in ein Verfahren im Steuerstrafrecht. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind oft unbekannt.
  • Die Beteiligung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B. bei der Schätzung.
  • Bankgeheimnis und Ermittlung der Steuerfahndung Bankenfälle besonders Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
  • Prüfung von Aussageverweigerungsrechte und Wahrnehmung der Rechte als Zeuge
  • Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen wirksame Abwehr dieser Gefahren
  • Beratung zum Amnestiegesetz bzw. zu den Folgen fehlerhafter Anträge

Die oben genannten Beratungsfelder bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Altmann in Steuer- und Steuerstrafverfahren.