Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Für den Normalbürger ist es vielfach nicht möglich, seine steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten steuerlichen Berater zu erfüllen.
Dr. Altmann ist Fachanwalt für Steuerrecht und betreut Einzelpersonen ebenso wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.
Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten.
Eine professionelle Vertretung durch einen Steuerfachanwalt ist unbedingt geboten.
Dr. Altmann vertritt Mandanten im Steuerstrafrecht seit über 15 Jahren. Das Ziel ist auf die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit ein Steuerstrafverfahren bereits läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlung und Steuerstrafverfahrens überhaupt.
Die oben genannten Beratungsfelder bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Altmann in Steuer- und Steuerstrafverfahren.