Ich bin Ihr Fachmann für Erbrecht, Erbschaftsteuer, Unternehmensnachfolge und Testamentsgestaltung.
Fundierte erbrechtliche Beratung ist unverzichtbar, wenn Sie bezüglich der Themen:
Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil oder Erbschein:
Im Immobilienkaufrecht erstellt oder prüft Dr. Altmann alle Arten von Verträgen, insbesondere Grundstücks- und Wohnungskaufvertrag, Bauverträge, Teilungserklärungen, Darlehensverträge, Maklerverträge, Vorverträge, Reservierungsvereinbarungen.
Im Baurecht berät und vertritt Dr. Altmann in allen denkbaren Streitigkeiten. Beratung erfolgt in den Themengebieten Baumängel, Kündigung von Bauverträgen, strittige Werklohnforderungen.
Im Architektenrecht vertritt Dr. Altmann Architekten, Ingenieure und Bauherren bei allen auftretenden Fragen.
Im Maklerrecht werden Immobilienmakler und Maklerkunden vertreten. Insbesondere verhilft Dr. Altmann Maklern bei der Durchsetzung ihrer Provisionsansprüche und gestaltet entsprechende rechtssichere Maklerverträge.
Im Mietrecht ist Dr. Altmann mitfolgenden Bereichen ständig befasst:
Privates Mietrecht, gewerbliches Mietrecht, Mietvertragserstellung, Vertragsprüfung, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, Räumung, Mietminderung, Mietmängel,
Schadenersatzansprüche, Untervermietung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Nebenkosten, Vermieterpfandrecht, Kautionsstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten
Weiter hat Dr. Altmann als Fachanwalt für Steuerrecht auch sämtliche steuerliche Hintergründe bei der Beratung in Immobilienangelegenheiten im Auge und kann auch hierzu kompetent beraten.