Schulwahlentscheidung – Übertragung auf ein Elternteil

Was passiert, wenn sich die getrennt lebenden Eltern nicht auf eine Schule einigen können, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?

Einen häufig vorkommenden Fall hatte das Amtsgericht Frankenthal zu entscheiden.

Die getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht konnten sich nicht über die richtige Schulform für den 6 jährigen Sohn einigen.
Die Mutter wünschte sich, dass ihr Sohn eine Waldorfschule besucht, während der Vater diese Schulform ablehnt und sich für das Kind eine Regelgrundschule vorstellte.

Das Gericht darf in solchen Fällen nicht statt der Eltern entscheiden, welche Schulform geeignet ist. Vielmehr hat das Gericht eine Abwägung vorzunehmen, welcher Elternteil besser beurteilen kann, welche Schulform die Richtige ist.


Die Mutter argumentierte, dass durch die Ganztagesbetreuung in einer Waldorf Schule den Bedürfnissen des Kindes besser Rechnung getragen wird.


Das Gericht hat die Mutter als eher geeignet angesehen, diese Entscheidung zu treffen, weil sie als Hauptbezugsperson des Kindes von der Entscheidung besonders betroffen ist, da das Kind überwiegend bei ihr lebt. Auch weitere Entscheidungsfaktoren, wie Schulweg und soziales Umfeld kann nach Auffassung des Gerichts die Kindesmutter besser beurteilen, weil das Kind hauptsächlich bei ihr ist.
Weiter hat das Gericht ausgeführt, dass die Waldorfpädagogik nicht grundsätzlich als Gefahr für das Kindeswohl angesehen werden kann.