Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter auch dann den Einbau eines einheitlichen Rauchmelders gestatten muss, wenn er selber bereits einen Rauchmelder in die Wohnung eingebaut hat. (Urteil des Bundesgerichtshofs VIII ZR 290/14).
Der Bundesgerichtshof argumentierte mit der gesetzlichen Pflicht Rauchmelder in Wohnung einzubauen. Dies sei besser gewährleistet, wenn alle Mieter den gleichen Rauchmelder hätten, weil dann Service und Wartung vereinfacht ist.
Inzwischen gibt es in fast allen Bundesländern entsprechende gesetzliche Regelungen, welche den Einbau von Rauchmeldern vorsehen.