Formelle Anforderungen einer Betriebskostenabrechnung

Neues vom Bundesgerichtshof zu den formellen Anforderungen einer Betriebskostenabrechnung (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2016, Az. VIII ZR 93/15)

Der Bundesgerichtshof bleibt seiner Linie treu und senkt weiter die formalen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung. So soll es nach oben genannter Grundsatzentscheidung bezüglich der Gesamtkosten genügen, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf den Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt.

Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter vorab um nicht auf den Mieter umlegbare Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe oder Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht.

 

  • Sie sind beruflich oder als Wohnungseigentümer mit der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen befasst?
  • Sie zweifeln als Mieter an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung?

Der Mietrechtsexperte Dr. Christian Altmann, Fachanwalt für Mietrecht, berichtet auf dieser Seite fortwährend über Rechtssprechungsänderungen auf diesem Gebiet.