Beschränkung der Mieterhöhung auf 15 % rechtens

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung des Landes Berlin, mit der die Einschränkung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % für das gesamte Stadtgebiet beschlossen wurde, rechtens ist. (Urteil des Bundesgerichtshofes VIII ZR 217/14). 

Ein Vermieter aus dem Stadtteil Wedding hat sich gegen die Verordnung des Landes Berlin gewehrt, weil er argumentierte, in diesem Stadtteil gäbe es keinen angespannten Wohnungsmarkt. Der Bundesgerichtshofes hat dem Verordnungsgeber aber einen entsprechenden Beurteilungsspielraum eingeräumt zu entscheiden, ob nur ein gewisse Teil der Stadt oder das gesamte Stadtgebiet als Anwendungsbereich der gesenkten Kappungsgrenze angesehen wird.