Dr. Christian Altmann

Ihr Fachanwalt für Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Steuerrecht


Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.

Konflikte können durch eine umfassende Regelung des Erbfalls vermieden werden. Das Erbrecht ist komplex und die Folgen eines Erbfalls weitreichend. Eine rechtlich fundierte und ganzheitliche Betrachtung der Sachverhalte ist unerlässlich. Insbesondere ergeben sich viele Schnittpunkte zum Familienrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht.

Fachanwalt für Miet-& Wohnungseigentum

Wer Wohnungseigentum hat, sieht sich mit vielen Problemen und Fragestellungen konfrontiert, wobei es keine Rolle spielt, ob das Wohnungseigentum selber bewohnt wird oder vermietet ist.

Dr. Altmann steht Ihnen als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht bei allen Problemen als kompetenter und engagierter Ansprechpartner zur Verfügung.

FACHANWALT FÜR STEUERRECHT

Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Für den Normalbürger ist es vielfach nicht möglich, seine steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten steuerlichen Berater zu erfüllen. Dr. Altmann ist Fachanwalt für Steuerrecht und betreut Einzelpersonen ebenso wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.